Nach Artikel 33 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) sind Lieferanten verpflichtet, Informationen über bestimmte, in ihren Artikeln enthaltenen, Substanzen an ihre Kunden weiterzugeben. Diese
Verpflichtung besteht, wenn mehr als 0,1 Masseprozent eines Stoffes der SVHC-Kanditatenliste in den Produkten enthalten sind. SVHC steht für "Substance of Very High Concern" ("besonders
besorgniserregende Stoffe")
Fluoron Flüssig enthält mehr als 0,1 Masseprozent eines Stoffes der SVHC-Kantitatenliste:
SVHC: Natriumtetraborat (Borax) / CAS: 1330-43-4